Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 1.1 · Stand: 25. September 2026
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter ist die FloBa Media UG (haftungsbeschränkt), Rheinpromenade 13, 40789 Monheim am Rhein, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Florian Bartschmid, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 98558, E-Mail: [email protected] (nachfolgend „FloBa Media“).
(2) Diese AGB regeln Verträge über Webdesign, Erstellung und Weiterentwicklung von Websites, Software und digitalen Anwendungen, IT-Beratung und IT-Support sowie vereinbarte Hosting-, Wartungs-, Design-, Inhalts- und Marketingleistungen einschließlich Ads-Betreuung. Erfasst sind auch gesondert beauftragte Cloud-, E-Mail- und Passwortmanager-Leistungen sowie Unterstützung bei Rechtstexten im Sinne von § 6. Die Nennung einer Leistung in diesen AGB bedeutet nicht, dass sie ohne entsprechenden Auftrag geschuldet ist. Maßgeblich ist jeweils die tatsächlich beauftragte Leistung.
(3) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sind nicht erfasst. Bei natürlichen Personen muss der Auftrag ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen sein; die bloße Bezeichnung als Organisation genügt dafür nicht.
(4) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, auch wenn sie nicht in Textform getroffen wurden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit FloBa Media ihrer Geltung zustimmt. Auftragsverarbeitungsvereinbarungen gehen bei Widersprüchen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, beispielsweise durch Annahme eines individuellen Angebots oder durch Bestätigung eines Kundenauftrags. Eine unverbindliche Projektanfrage oder eine bloße Eingangsbestätigung begründet noch keinen Vertrag. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Art, Umfang, Vergütung und Termine ergeben sich aus dem Angebot und den ergänzenden Vereinbarungen. Webseitenerstellung, Hosting und laufende Wartung sind eigenständige Leistungsbereiche und werden im Angebot getrennt beschrieben, auch wenn sie gemeinsam beauftragt werden. Insbesondere werden Seitenumfang, Funktionen, unterstützte Systeme, Schnittstellen, Inhalte, Übergabe und gegebenenfalls laufende Betreuung festgelegt. Vereinbarte Eigenschaften und gesetzliche Anforderungen werden durch diese AGB nicht ausgeschlossen.
(3) Die Erstellung einer vereinbarten Website oder Software ist insoweit eine Werkleistung, als ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet wird. Bei Beratung, laufendem Support und anderen Tätigkeiten ohne vereinbarten konkreten Erfolg wird die fachgerechte Tätigkeit geschuldet. Ein bestimmter Umsatz, eine Anzahl von Anfragen, ein Suchmaschinenranking oder Werbeerfolg wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet.
(4) Eine laufende Überwachung, Pflege oder Anpassung nach Projektabschluss ist nur im vereinbarten Umfang geschuldet. Mängelrechte, ausdrücklich übernommene Verpflichtungen und zwingende gesetzliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 3 Mitwirkung und Projektablauf
(1) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner und stellt die für den Auftrag erforderlichen Informationen, Inhalte, rechtmäßig nutzbaren Materialien, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Zugänge sind über geeignete sichere Wege zu übermitteln; personenbezogene Daten und Berechtigungen sind auf das Erforderliche zu beschränken.
(2) Der Kunde prüft Entwürfe und Freigabevorlagen innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist. Soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, ist bei Gestaltungs- und Webseitenerstellungsleistungen eine Korrekturrunde enthalten. Darunter fällt eine gebündelte Rückmeldung zu einem vorgelegten Entwurf mit anschließender Überarbeitung innerhalb des vereinbarten Konzepts und Leistungsumfangs. Zusätzliche Wünsche und Konzeptänderungen werden nach Absatz 4 abgestimmt. Geschuldete Fertigstellungsarbeiten und die Beseitigung von Mängeln werden nicht auf die Korrekturrunde angerechnet. Freigaben stellen keinen pauschalen Verzicht auf Mängelrechte dar.
(3) Verzögert eine fehlende Mitwirkung die Leistung, informiert FloBa Media den Kunden über die Auswirkungen. Betroffene Termine verschieben sich um die tatsächlich verursachte Verzögerung und eine angemessene Wiederanlaufzeit. Weitergehende Ansprüche richten sich nach dem Gesetz; eine automatische pauschale Zusatzvergütung entsteht dadurch nicht.
(4) Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs werden vor ihrer Ausführung hinsichtlich Aufwand, Kosten und Terminfolgen abgestimmt. Die Beseitigung eines von FloBa Media zu verantwortenden Mangels ist keine kostenpflichtige Zusatzleistung.
§ 4 Vergütung und Zahlung
(1) Vergütung und Abrechnungsart ergeben sich aus dem Angebot. Anzahlungen sind nur bei entsprechender Vereinbarung geschuldet. Es gilt die vereinbarte Zahlungsfrist; soweit keine vereinbart wurde, die in der Rechnung angegebene Frist, jedoch nicht vor Eintritt der gesetzlichen Fälligkeit. Ohne Fristangabe gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber den von diesen AGB erfassten Kunden verstehen sich ausdrücklich als netto ausgewiesene Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(2) Bei Abrechnung nach Zeitaufwand wird der vereinbarte Stundensatz zugrunde gelegt; FloBa Media dokumentiert den abrechenbaren Aufwand nachvollziehbar. Kosten für Lizenzen, Hosting, Domains, Werbebudgets und sonstige Fremdleistungen werden nur im vereinbarten Umfang weiterberechnet.
(3) Zahlungsverzug, Verzugszinsen und weitere Verzugsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzliche Aufrechnungs-, Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.
§ 5 Fertigstellung, Abnahme und Mängel
(1) Bei abnahmefähigen Werkleistungen zeigt FloBa Media die Fertigstellung an und ermöglicht eine angemessene Prüfung. Der Kunde nimmt das vertragsgemäß hergestellte Werk ab; wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Freigabe und Abnahme können ausdrücklich mündlich oder in Textform erfolgen; zur Nachweisbarkeit sollen sie einschließlich etwaiger Vorbehalte in Textform dokumentiert werden. Eine bloße Inhaltsfreigabe ist nicht automatisch eine Abnahme des gesamten Werks. Eine Abnahmefiktion richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere § 640 Absatz 2 BGB.
(2) Der Kunde beschreibt festgestellte Fehler möglichst nachvollziehbar und ermöglicht die erforderliche Prüfung und Nacherfüllung. Gesetzliche Mängelrechte einschließlich Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz bleiben nach ihren jeweiligen Voraussetzungen bestehen. Für Schadensersatz gilt § 10.
(3) Änderungen durch den Kunden oder Dritte lassen Mängelrechte nicht insgesamt entfallen. FloBa Media ist jedoch nicht zur kostenlosen Beseitigung solcher Störungen verpflichtet, die erst durch nicht von FloBa Media zu verantwortende Änderungen oder vertragswidrige Nutzung verursacht wurden. Die gesetzliche Beweislast wird nicht verändert.
§ 6 Website-Betreiber, Inhalte und Rechte Dritter
(1) Soweit nicht anders vereinbart, betreibt der Kunde seine Website und bestimmt ihre Inhalte und den geschäftlichen Einsatz. Er ist für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder inhaltlich vorgegebenen Texte, Bilder, Marken, Produktangaben und sonstigen Materialien sowie für die dafür erforderlichen Rechte verantwortlich.
(2) Die rechtliche Prüfung von Geschäftsmodellen, Werbeaussagen, Pflichtangaben, Datenschutzinformationen, Einwilligungstexten oder branchenspezifischen Anforderungen gehört nicht allein aufgrund der Website-Erstellung zum Auftrag. Soweit im Angebot enthalten, unterstützt FloBa Media die Erstellung und Einbindung von Impressum und Datenschutzerklärung unter Nutzung des Dienstes eRecht24. Grundlage sind die vollständigen und zutreffenden Angaben des Kunden sowie die im Auftrag festgelegten technischen Funktionen und Datenverarbeitungen. Der Kunde teilt relevante Änderungen mit. Diese Unterstützung beinhaltet keine individuelle anwaltliche Beratung oder Garantie einer dauerhaft vollständigen Rechtssicherheit. Eine laufende Aktualisierung ist nur im vereinbarten Umfang enthalten. Die Verantwortung für die vereinbarte Erfassung, Erstellung und technische Einbindung bleibt hiervon unberührt. Die vereinbarte technische Umsetzung, etwa von Consent-Einstellungen oder Barrierefreiheitsanforderungen, bleibt Aufgabe von FloBa Media, soweit beauftragt oder gesetzlich geschuldet. Eigene Prüfungs-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten werden nicht ausgeschlossen.
(3) Der Kunde prüft die von ihm bereitgestellten oder inhaltlich vorgegebenen Inhalte vor der Veröffentlichung insbesondere auf sachliche Richtigkeit, erforderliche Nutzungsrechte und die Einhaltung der für sein Angebot geltenden rechtlichen Anforderungen und erteilt die Freigabe zur Veröffentlichung. Die technische Einbindung oder Veröffentlichung dieser Inhalte durch FloBa Media begründet für sich allein keine Übernahme ihrer inhaltlichen oder rechtlichen Verantwortung. Eine redaktionelle oder rechtliche Prüfung ist nur bei gesonderter Beauftragung Bestandteil der Leistung. Gesetzliche Prüfungs-, Hinweis- und Handlungspflichten bleiben unberührt. Die Haftung von FloBa Media richtet sich nach § 10.
(4) Der Kunde stellt FloBa Media von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzung durch die von ihm bereitgestellten oder inhaltlich vorgegebenen Materialien beruhen. Die Freistellung umfasst die erforderlichen angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. FloBa Media informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und stimmt die Verteidigung mit ihm ab; der Kunde unterstützt die Abwehr im zumutbaren Umfang mit den erforderlichen Informationen und Nachweisen. Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Kunden bedürfen dessen Zustimmung. Die Freistellung besteht nicht, soweit FloBa Media die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat; bei beiderseitiger Verantwortlichkeit erfolgt eine anteilige Zuordnung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Bei einem ausschließlich auf Hosting gerichteten Auftrag beschränkt sich die Leistung von FloBa Media auf die vereinbarte technische Bereitstellung und Speicherung der vom Kunden bestimmten Inhalte. Eine laufende redaktionelle Betreuung, allgemeine inhaltliche Überwachung oder rechtliche Prüfung ist damit nicht verbunden. Gesondert beauftragte Leistungen und gesetzliche Pflichten, insbesondere zum Umgang mit Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte, bleiben unberührt. Eine zusätzlich beauftragte Webseitenerstellung oder Wartung wird durch die Bezeichnung als Hosting nicht ausgeschlossen; für diese Leistungen gelten die jeweiligen Vereinbarungen und § 10.
§ 7 Wartung, Updates und IT-Sicherheit
(1) Bei beauftragter laufender Wartung führt FloBa Media regelmäßige Wartungsmaßnahmen und Sicherheitsupdates im vereinbarten Umfang durch. Die betreuten Systeme und Komponenten, der Turnus der Prüfungen und Updates, Funktionskontrollen, Backupzuständigkeiten sowie gegebenenfalls Support- und Reaktionszeiten werden im Angebot oder einer ergänzenden Leistungsbeschreibung konkretisiert. Fehlt eine ausdrückliche Zeitvorgabe, bleiben eine nach Vertrag und Gesetz angemessene fachgerechte Leistung und die Berücksichtigung erkennbarer Sicherheitsrisiken geschuldet; ein sofortiger Einbau jedes Updates oder eine feste Reaktionszeit wird dadurch nicht zugesagt. Eine 24/7-Bereitschaft oder garantierte Wiederherstellungszeit besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
(2) FloBa Media führt beauftragte Sicherheitsmaßnahmen fachgerecht und mit der vertraglich und gesetzlich gebotenen Sorgfalt aus. Auch bei regelmäßigen Updates, geeigneter Konfiguration und weiteren Schutzmaßnahmen lässt sich absolute Sicherheit nicht gewährleisten. Eine Garantie, dass Angriffe, Schadsoftware, unbekannte Sicherheitslücken oder Ausfälle ausgeschlossen sind, wird nicht übernommen.
(3) Ein Hackerangriff oder Sicherheitsvorfall allein begründet keine verschuldensunabhängige Einstandspflicht. Beruht ein Schaden jedoch auf einer von FloBa Media zu vertretenden Pflichtverletzung, etwa schuldhaft unterlassenen vereinbarten Sicherheitsupdates, richtet sich die Haftung nach § 10. Die gesetzlichen Regeln zur Beweislast bleiben unverändert.
(4) Der Kunde schützt seine Zugänge, nutzt geeignete starke Passwörter und verfügbare Mehrfaktorauthentifizierung, begrenzt Administratorrechte und informiert FloBa Media zeitnah über bekannte Vorfälle oder relevante Eingriffe Dritter. Sicherheitskritische Empfehlungen und erforderliche Freigaben werden zwischen den Parteien abgestimmt. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, dokumentiert FloBa Media die konkret betroffenen Risiken; eigene Vertragspflichten entfallen dadurch nicht pauschal.
(5) Bei nicht mehr unterstützten Komponenten oder unverhältnismäßigen Kompatibilitätsproblemen informiert FloBa Media den Kunden im Rahmen der vereinbarten Betreuung und stimmt notwendige Ersatzmaßnahmen sowie gegebenenfalls gesonderte Kosten ab. Eine Verlängerung von Hersteller-Support oder kostenpflichtigen Lizenzen erfolgt nur nach Vereinbarung.
(6) Die Bereinigung eines Sicherheitsvorfalls, forensische Untersuchungen und Wiederherstellungen sind nur dann im laufenden Entgelt enthalten, wenn dies vereinbart ist. Sie können ansonsten gesondert beauftragt werden. Kosten, die FloBa Media wegen eigener Pflichtverletzungen oder im Rahmen geschuldeter Nacherfüllung selbst zu tragen hat, werden nicht auf den Kunden abgewälzt.
§ 8 Backups, Daten und Wiederherstellung
(1) Ohne vereinbarte Backup-Leistung sorgt der Kunde für regelmäßige, zum Schutzbedarf passende Datensicherungen und die Prüfung ihrer Wiederherstellbarkeit. Vor risikobehafteten Eingriffen stimmen die Parteien notwendige Sicherungsmaßnahmen ab; eigene Sorgfalts- und Hinweispflichten von FloBa Media bleiben bestehen.
(2) Übernimmt FloBa Media Datensicherungen, sind Sicherungsumfang, Intervall, Aufbewahrungszeit, Speicherort, Wiederherstellungstests und Zuständigkeiten im Angebot oder Wartungsvertrag festzulegen. Der Kunde wird durch diese AGB nicht von vereinbarten Backup-Leistungen ausgeschlossen oder an deren Stelle pauschal selbst verantwortlich gemacht.
(3) Eine Wiederherstellung kann nur auf Basis verfügbarer und nutzbarer Sicherungsstände erfolgen; vereinbarte Wiederherstellungsziele und Mängelrechte bleiben unberührt. Bei Datenverlust gelten § 10 und die gesetzlichen Regeln über ein ursächliches Mitverschulden. Ein vollständiger Haftungsausschluss wegen fehlender Kundensicherungen besteht nicht.
§ 9 Hosting, Domains und externe Dienste
(1) Bei über FloBa Media gebuchtem und mit FloBa Media abgerechnetem Hosting ist FloBa Media Vertragspartner für die vereinbarte Hosting-Leistung. Die Abgrenzung zu Webseitenerstellung und Wartung ergibt sich aus dem Angebot. Hostet der Kunde seine Website außerhalb des Angebots von FloBa Media, schuldet FloBa Media nur die gesondert beauftragten Einrichtungs-, Entwicklungs- oder Betreuungsleistungen, nicht den Betrieb dieses externen Hostings. Eigene Pflichten aus den übernommenen Leistungen bleiben bestehen.
(2) Soweit FloBa Media Dritte zur Erfüllung eigener Vertragspflichten einsetzt, bleibt die eigene vertragliche Verantwortung einschließlich der gesetzlichen Zurechnung von Erfüllungsgehilfen bestehen. Der Einsatz von Hostinganbietern, Plugins, Schnittstellen oder KI-Systemen ist kein pauschaler Haftungsausschluss.
(3) Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Domaininhaberschaft und Verlängerungen werden im jeweiligen Angebot geregelt. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird ohne entsprechende Zusage nicht garantiert; die Pflicht zur vertragsgerechten Leistung bleibt bestehen. Über bekannt werdende wesentliche Änderungen externer Dienste informiert FloBa Media im Rahmen der übernommenen Betreuung.
§ 10 Haftung
(1) FloBa Media haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleiben die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus ausdrücklich übernommenen Garantien in deren jeweiligem Umfang sowie sonstige gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere unabdingbare Ansprüche nach der DSGVO.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FloBa Media bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Absatz 1 bleibt unberührt.
(3) Diese Regelungen gelten auch für Schäden im Zusammenhang mit Websites, IT-Systemen, Sicherheitsvorfällen, Datenverlust, Betriebsunterbrechungen und KI-gestützten Leistungen. Sie gelten unabhängig vom Rechtsgrund auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von FloBa Media. Zwingende Ansprüche und gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt.
(4) Die Parteien wirken im zumutbaren Umfang an der Schadensvermeidung und Schadensminderung mit. Ein ursächlicher Mitverantwortungsbeitrag des Kunden wird nach den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt. Eine pauschale Begrenzung auf das Auftragsentgelt oder einen festen Jahresbetrag wird mit diesen AGB nicht vereinbart.
§ 11 Nutzungsrechte und Übergabe
(1) Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung der auf die betreffende Leistung entfallenden Vergütung die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen Rechte an den von FloBa Media erstellten Arbeitsergebnissen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, handelt es sich um ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Vertragszweck einschließlich erforderlicher Bearbeitungen und Pflege durch beauftragte Dienstleister.
(2) Für Drittsoftware, Open-Source-Bestandteile, Schriften, Bilder, Themes und Plugins gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. FloBa Media weist auf für die vereinbarte Nutzung wesentliche Beschränkungen und gesonderte Lizenzkosten hin. Bereits bestehende Rechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
(3) Umfang und Form der Übergabe von Quellcode, editierbaren Gestaltungsdateien, Dokumentation, Zugängen und Lizenzen richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang und Vertragszweck. Allgemeines Know-how, unabhängig entwickelte Werkzeuge und wiederverwendbare Bestandteile verbleiben bei FloBa Media, ohne die eingeräumte Nutzung des Arbeitsergebnisses zu behindern. Ausschließliche Rechte bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
§ 12 Referenznennung und Projektpräsentation
(1) Der Kunde räumt FloBa Media das einfache, unentgeltliche Recht ein, ein vertragsgegenständliches und vom Kunden bereits öffentlich freigegebenes Projekt als Referenz auf der eigenen Website, in eigenen Social-Media-Profilen sowie in Präsentationen und Angebotsunterlagen zu nennen. Dies umfasst die geschäftliche Bezeichnung, die Projekt-URL, eine sachliche Beschreibung der tatsächlich erbrachten Leistungen und geeignete Screenshots des öffentlich sichtbaren Projekts.
(2) Die Nutzung eines Kundenlogos oder anderer geschützter Materialien ist nur umfasst, soweit der Kunde die dafür erforderlichen Rechte einräumen kann und einräumt. Nicht veröffentlichte Entwürfe, interne Bereiche, Zugangsdaten, vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse sind ausgeschlossen. Personenbezogene Daten wie Namen von Ansprechpartnern, persönliche E-Mail-Adressen, Porträts oder Formulareinträge werden nicht allein aufgrund dieser Klausel veröffentlicht; hierfür ist eine gesondert geprüfte Rechtsgrundlage erforderlich. Entsprechende Inhalte werden erforderlichenfalls unkenntlich gemacht.
(3) Eine Referenz darf keine tatsächlich nicht erteilte Empfehlung oder fortbestehende Zusammenarbeit suggerieren. Vereinbarte Vertraulichkeit, Veröffentlichungssperren und abweichende Individualvereinbarungen haben Vorrang.
(4) Der Kunde kann der weiteren Referenznutzung in Textform für die Zukunft widersprechen. FloBa Media beendet daraufhin die weitere Nutzung und entfernt die Referenz innerhalb einer angemessenen, regelmäßig höchstens 14-tägigen Frist aus den von FloBa Media kontrollierten Onlineauftritten. Neue Druckauflagen werden angepasst; bereits rechtmäßig verteilte Druckunterlagen müssen nicht zurückgerufen werden. Bei Rechtsverletzungen erfolgt die erforderliche Abhilfe unverzüglich. Gesetzliche Betroffenenrechte bleiben unberührt.
(5) Ein Werbehinweis oder Link auf FloBa Media innerhalb der Kundenwebsite selbst ist von diesem Referenzrecht nicht umfasst und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
§ 13 Einsatz künstlicher Intelligenz
(1) FloBa Media darf geeignete KI-gestützte Werkzeuge zur Unterstützung der vereinbarten Leistungen einsetzen, insbesondere für Konzeption, Recherche, Text- und Bildbearbeitung, Programmierung, Fehleranalyse, Dokumentation, Projektorganisation und die Vorbereitung projektbezogener Kommunikation. Hierfür kommen insbesondere Dienste von OpenAI, Anthropic, Cursor und IONOS in Betracht. Die Nennung ist keine abschließende Anbieter- oder Unterauftragsverarbeiterliste und bestätigt nicht die datenschutzrechtliche Eignung eines bestimmten Tarifs oder Produkts. Es gelten die Voraussetzungen der folgenden Absätze. Vertraulichkeitsvereinbarungen, dokumentierte Weisungen und gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten. Ein abweichender Einsatzumfang kann im Auftrag vereinbart werden.
(2) Dabei können, soweit für den konkreten zulässigen Zweck erforderlich, personenbezogene Daten verarbeitet werden, insbesondere Name, geschäftliche E-Mail-Adresse, Kontaktdaten, Funktion und Unternehmenszugehörigkeit sowie erforderliche projektbezogene Kommunikation. Je nach Auftrag kann die Verarbeitung auch Dokumente, Quellcode, Dateien, Datensätze und Datenbankinhalte umfassen. Der zulässige Umfang wird anhand des konkreten Projekts, der Erforderlichkeit, der eingeräumten Rechte und der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen bestimmt. Diese Klausel beschreibt mögliche Verarbeitungen; sie ist weder eine pauschale datenschutzrechtliche Einwilligung noch eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Übermittlung an KI-Anbieter.
(3) Vor einer Verarbeitung legt FloBa Media Zweck, erforderlichen Datenumfang, datenschutzrechtliche Rolle und Rechtsgrundlage fest. Soweit möglich werden Daten anonymisiert oder auf erforderliche Ausschnitte reduziert. Pseudonymisierte Daten bleiben personenbezogene Daten. Umfangreiche oder vollständige Datenbestände sind nicht generell ausgeschlossen, dürfen jedoch nur bei dokumentierter Erforderlichkeit und vorheriger Prüfung der Risiken, Berechtigungen, Schutzmaßnahmen und erforderlichen Vereinbarungen verarbeitet werden. Besonders sensible Daten, insbesondere Daten nach Artikel 9 und 10 DSGVO, bedürfen einer gesonderten datenschutzrechtlichen Prüfung. Passwörter und geheime Schlüssel werden nicht aufgrund dieser allgemeinen Klausel an externe KI-Dienste übermittelt.
(4) Für eigene Kunden- und Ansprechpartnerdaten erfüllt FloBa Media die Informationspflichten nach Artikel 13 beziehungsweise 14 DSGVO, einschließlich Angaben zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern beziehungsweise Empfängerkategorien, Speicherdauer und gegebenenfalls Drittlandübermittlungen. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie gesondert und freiwillig eingeholt. Der Vertragsschluss ersetzt keine erforderliche Einwilligung betroffener Beschäftigter, Besucher oder Kunden des Auftraggebers.
(5) Verarbeitet FloBa Media personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, erfolgt der KI-Einsatz nur innerhalb der dokumentierten Weisungen und einer erforderlichen Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO. Ein als Unterauftragsverarbeiter eingesetzter KI-Anbieter setzt die erforderliche vorherige Genehmigung und vertragliche Einbindung voraus. Eine allgemeine Genehmigung ist mit dem vorgeschriebenen Informations- und Einspruchsverfahren auszugestalten. Diese AGB ersetzen weder die Auftragsverarbeitungsvereinbarung noch die Unterauftragsverarbeiterliste.
(6) Personenbezogene oder vertrauliche Kundendaten dürfen nur in hierfür geprüften Diensten und Konfigurationen verarbeitet werden. Soweit ein Anbieter Auftragsverarbeiter ist, ist die erforderliche Vereinbarung abzuschließen. Zugriffsrechte, Löschung und Speicherung sind angemessen zu begrenzen. Eine etwaige Übermittlung in Drittländer einschließlich dortiger Zugriffe erfordert zusätzlich die Voraussetzungen der Artikel 44 ff. DSGVO. Ein bloßer Hinweis in diesen AGB reicht dafür nicht aus.
(7) Eine Freigabe personenbezogener oder vertraulicher Kundendaten zum allgemeinen Training oder zur allgemeinen Modellverbesserung beim KI-Anbieter wird nicht erteilt. FloBa Media setzt für solche Daten nur Konfigurationen und Vertragsbedingungen ein, die eine solche Verwendung ausschließen. Ein projektspezifisches Training oder Fine-Tuning mit Kundendaten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und datenschutzrechtlichen Prüfung.
(8) KI-Ergebnisse werden vor ihrer Übernahme in geschuldete Arbeitsergebnisse dem Einsatzrisiko angemessen fachlich geprüft. FloBa Media bleibt für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich. Fehlende urheberrechtliche Schutzfähigkeit rein KI-generierter Inhalte und mögliche Ähnlichkeiten zu fremden Ergebnissen sind bei vereinbarten Exklusivitätsanforderungen zu berücksichtigen; vereinbarte Eigenschaften und Rechte Dritter werden dadurch nicht abbedungen.
(9) Diese Klausel gestattet keine ausschließlich automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung über Personen. Etwaige gesetzliche Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten bei KI-Inhalten sind einzuhalten. Für Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit KI gilt § 10.
§ 14 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind, auch nach Vertragsende vertraulich. Ausgenommen sind rechtmäßig öffentlich bekannte, rechtmäßig von Dritten erlangte oder unabhängig entwickelte Informationen sowie gesetzlich erforderliche Offenlegungen.
(2) Informationen dürfen nur im erforderlichen Umfang an zur Vertraulichkeit verpflichtete und berechtigte Mitwirkende weitergegeben werden. Für KI-Dienste gelten zusätzlich § 13 und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen; der KI-Einsatz hebt die Vertraulichkeit nicht auf.
(3) Jede Partei erfüllt die ihr nach ihrer tatsächlichen Rolle obliegenden Datenschutzpflichten. Bei Auftragsverarbeitung schließen die Parteien vor Beginn eine entsprechende Vereinbarung. Sicherheitsvorfälle mit personenbezogenen Daten werden entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Pflichten gemeldet; ein Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich. Gesetzliche Meldepflichten werden durch diese AGB nicht auf die andere Partei verlagert.
(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung durch FloBa Media enthält die Datenschutzerklärung. Die für den konkreten KI-Einsatz erforderlichen Informationen und Vereinbarungen müssen vor dessen Beginn vollständig vorliegen.
§ 15 Laufzeit, Kündigung und Vertragsende
(1) Projektverträge enden mit Erbringung der vereinbarten Leistungen; gesetzliche Kündigungsrechte und fortbestehende Rechte und Pflichten bleiben unberührt. Insbesondere wird das gesetzliche Kündigungsrecht bei Werkverträgen nicht durch eine pauschale Stornogebühr ersetzt.
(2) Laufzeit und ordentliche Kündigung laufender Leistungen, insbesondere Hosting, Wartung, Cloud, E-Mail, Passwortmanager, Rechtstextpflege und Marketing-/Ads-Betreuung, richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag und ergänzend dem Gesetz. Eine Mindestlaufzeit, insbesondere von zwölf Monaten, gilt nur, wenn sie im Angebot oder Vertrag vereinbart ist. Kündigungsfristen und etwaige Verlängerungen werden dort ausdrücklich festgelegt. Diese AGB begründen allein keine automatische Verlängerung um eine weitere feste Laufzeit. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Kündigungen können in Textform erklärt werden, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist. Bei Vertragsende stimmen die Parteien die Übergabe geschuldeter Daten und Zugänge sowie gegebenenfalls einen Anbieterwechsel ab. Gesonderte Migrationsleistungen werden nur nach Vereinbarung und nur soweit gesetzlich zulässig berechnet. Gesetzlich geschuldete Unterstützung und zwingende Rechte zum Anbieterwechsel, zur Datenübertragung und zur Datenlöschung werden dadurch weder eingeschränkt noch von einer zusätzlichen Vergütungsvereinbarung abhängig gemacht.
(4) Löschung, Rückgabe und zulässige Aufbewahrung personenbezogener Daten richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und gegebenenfalls der Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Der Wegfall laufender Wartung nach Vertragsende beseitigt keine bereits entstandenen Mängel- oder Schadensersatzansprüche.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss rechtlich zulässig ist.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von FloBa Media Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Bei unwirksamen oder nicht einbezogenen Klauseln gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 306 BGB. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch die wirtschaftlich nächstliegende Regelung ersetzt.
(4) Neue AGB-Fassungen gelten für bestehende Verträge nicht allein durch Veröffentlichung auf der Website. Ihre Einbeziehung bedarf einer wirksamen Vereinbarung. Bei einer angebotenen Neufassung werden die einzubeziehende Version und die betroffenen Verträge bezeichnet und der vollständige Text zur Verfügung gestellt. Bloßes Schweigen oder eine reine Empfangsbestätigung gelten nicht als Zustimmung. Der Beginn der Geltung ist mit dem Kunden zu vereinbaren; eine verspätete Zustimmung führt nicht allein zu einer rückwirkenden Änderung. Ohne wirksame Änderungsvereinbarung bleiben die bisherigen Vertragsbedingungen maßgeblich.
